Tablet mit Wechsel von gedruckt zu digital
Sie beziehen aktuell die gedruckte und digitale Ausgabe der HAZ (Mo. - Sa.), möchten aber nur noch digital lesen und suchen passend dazu ein Tablet, auf dem Sie alle Nachrichten der HAZ bequem lesen können? Wir bieten Ihnen beides: Profitieren Sie von unseren attraktiven Angeboten bestehend aus einem Endgerät mit unterschiedlichen Ausstattungen und dem digitalen Abo der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung.
Was enthält Ihre digitale Ausgabe der HAZ? Mit der digitalen Ausgabe erhalten Sie wie bisher Zugang zum ePaper der HAZ (digitale Abbildung der gedruckten Zeitung) in der App „HAZ Digital“ oder auf der Website www.hildesheimer-allgemeine.de. Das ePaper von morgen können Sie täglich bereits am Vorabend ab ca. 21.30 Uhr lesen. Jeden Sonntag gibt es die „HAZ am Sonntag“, unsere digitale Sonntagausgabe der HAZ – nur im ePaper. Über die Website und App haben Sie außerdem Zugriff auf alle Ausgaben bis ins Jahr 2004 (Archiv) sowie auf aktuelle Prospekte, Magazine und unser 17-seitiges Rätsel-Extra, das jeden Sonntag neu erscheint. Zusätzlich ist der Zugang zu allen Artikeln, Reportagen und Multimediabeiträgen auf unserer Website und unter „Hildesheim heute“ in der App „HAZ Digital“ frei.
Ihr gedrucktes Abo stellen wir auf ein rein digitales Abo um, sobald Ihr Tablet zugestellt wurde.
Wie ist die vertragliche Bindung und was passiert danach? Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen. In diesem Zeitraum wird zzgl. zum gültigen Preis Ihres Digital-Abos eine monatliche Tablet-Rate abgebucht. Das Tablet geht nach Ablauf der Mindestlaufzeit in das Eigentum des Kunden über. Zudem überführen wir Kunden ohne Printvertrag (Mo. - Sa.) automatisch in das digitale Abo (Mo. – Sa.) zu dem dann gültigen Preis. Der monatliche Gesamtpreis reduziert sich um den Hardwareanteil.
Anschließend läuft Ihr Digital-Abo weiter und ist mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündbar. Eine Abbestellung vor Ablauf des vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. Mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Paketpreis auf den dann jeweils gültigen Abonnementpreis angepasst. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB für Bundlegeräte.
Wozu dient die einmalige Zuzahlung? Wir erheben eine Zuzahlung zum Gerät, um die bei Hardware üblichen Marktpreisschwankungen aufgrund der festen Monatsraten ausgleichen zu können. Zudem sind wir stets bemüht, für unsere Kunden beste Preise für Hardware zu erzielen und in unsere Angebote einzupreisen.